Das TTDSG verhindert künftig eine komplette Messung der Visits durch die IVW.
Martin Krieg, Leiter Digital bei der IVW, beschreibt es als „Paradigmenwechsel in der rund 75-jährigen Geschichte der IVW“. Erstmals überhaupt wurden von der IVW veröffentlichte Daten nicht gezählt oder gemessen, sondern teilweise rechnerisch ermittelt.
Datenschutz darf nicht zum Verhinderungsinstrument wichtiger Analysen werden, meint MEEDIA-Redakteur Jens Schröder. Die Umstellung der IVW-Ausweisung von Visits zeigt exemplarisch das Dilemma des deutschen Fetischs Datenschutz: Er verhindert in allen möglichen Branchen die Ermittlung und Erfassung wichtiger statistischer Daten.
Ein Kommentar von Jens Schröder, erstveröffentlicht auf Meedia
Was schief läuft beim Vergöttern des Datenschutzes
Am 10. Januar wurde bei der ehrwürdigen Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern (IVW) eine neue Ära eingeläutet. Oder, wie die Organisation es selbst formuliert: Es gab „einen Paradigmenwechsel in der rund 75-jährigen Geschichte der IVW“. Denn erstmals wurden von der IVW veröffentlichte Daten nicht zuvor gezählt oder gemessen, sondern errechnet. Es geht um die Visits der Online-Angebote und bevor ich den Sachverhalt an dieser Stelle nochmal erkläre, lesen Sie doch bitte hier alles über die Hintergründe.
Kurz zusammengefasst: Die neuen Datenschutzregelungen verhindern, dass die IVW Visits der ihr angeschlossenen Online-Angebote künftig komplett messen kann. Auch wenn die simple Dreisatz-Rechnung, die nun teilweise an die Stelle der Messung tritt, die wohl beste Lösung ist – es ist eben keine komplette Messung mehr. Womit die IVW-Daten auch einen Teil ihres Rufes als hundertprozentig objektiv nachvollziehbar gemessen verliert.
Der Datenschutz, der schon an vielen Stellen für Probleme sorgt, tritt hier erstmals auch als Verhinderer von wichtigen transparenten Branchendaten zu Tage. Nicht komplett, aber doch zu einem gewissen Anteil. Das Schlimme daran: Der Datenschutz verhindert hier nichts, was auch nur einem Verbraucher schaden würde. Die Messungen der IVW hat nie personenbezogene Daten erfasst. Es handelt sich um komplett anonyme Messung. Die Visits können für diejenigen Nutzer, die dem Speichern von Cookies nicht zustimmen wollen, nicht mehr gemessen werden, weil auch solche anonymen Messungen nur mit Cookies funktionieren – auch wenn mit diesen Cookies nichts anderes getan wird, als zu schauen, ob dem Besuch einer Website eine oder zehn oder 37 verschiedene Unterseiten angeklickt werden.
Was in diesem Fall „nur“ Daten von Werbeträgern betrifft, zeigt dennoch exemplarisch, was schief läuft beim Vergöttern des Datenschutzes. Er verhindert ganz einfach wichtige und richtige Datenbanken, Analysen, Forschungen. Man denke nur an die Pandemie und an die immer wieder kritisierten schlechten Daten aus Deutschland. Auch hier steht der Datenschutz vielfach im Wege. Es ist eben nicht wie in Großbritannien möglich, von der Infektion bis zur Impfung oder Krankenhausweisung und Verlegung auf die Intensivstation nachvollziehen zu können, wie alt ein Patient oder eine Patientin ist, welches Geschlecht er/sie hat, womit und wann er/sie geimpft wurde, usw.
Das Thema Datenschutz muss schnellstmöglich neu gedacht werden. Eine Unterscheidung zwischen tatsächlich personenbezogener Daten und anonymer bzw. anonymisierter Ermittlung von Daten für Forschung und Wissenschaft muss her. Datenschutz darf nicht zum Verhinderungsinstrument wichtiger Analysen werden.
Alle Quellen im Überblick:
- Meedia: Jens Schröder, „Was schief läuft beim Vergöttern des Datenschutzes“
- Horizont: Roland Pimpl, „So will die IVW die Onlinemessung der Visits retten – trotz TTDSG“
- Internet World Business: Frank Kemper, „TTDSG zwingt IVW zu einer Änderung bei der Messung von Online-Reichweiten“
- DWDL: Uwe Mantel, „“Paradigmenwechsel“: IVW muss Visits nun teils errechnen“
- Meedia: Jens Schröder, „IVW-Zahlen wegen Datenschutzgesetz erstmals keine reine Messung mehr“