Der vermutete Traffic-Einbruch aufgrund des Einholens eines Consent (TCF 2.0 ab 15.08.2020) ist ausgeblieben, trotzdem haben wir unsere Ausweisung mit einem Hinweis versehen:
„Die Nutzungsdaten sind derzeit in einer Übergangsphase eingeschränkt vergleichbar, weil Angebote unterschiedliche Formen der Consent-Einholung verwenden.
Die tatsächliche Nutzung eines Werbeträgers kann höher sein, als die durch die Consent-Einholung beeinflussten, ermittelten Werte.
Aktuell arbeitet die IVW in Zusammenarbeit mit der INFOnline am Rollout eines neuen Messverfahrens, welches es dem Publisher ermöglicht, eine Vollerhebung mit einer anonymen Messung durchzuführen.
Wir bitten dies bei der Nutzung der Daten zu berücksichtigen.“